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   BGH, 29.04.1960 - 5 StR 112/60   

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https://dejure.org/1960,5616
BGH, 29.04.1960 - 5 StR 112/60 (https://dejure.org/1960,5616)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1960 - 5 StR 112/60 (https://dejure.org/1960,5616)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1960 - 5 StR 112/60 (https://dejure.org/1960,5616)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Rückfallbetruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung und wegen Unterschlagung

 
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  • BGH, 07.12.1959 - GSSt 1/59

    Inkasso - § 246 StGB, 'Tatbestandslösung'

    Auszug aus BGH, 29.04.1960 - 5 StR 112/60
    Es genügt jede Willensäußerung, die im Rahmen einer Würdigung aller Tatumstände eine Zueignungsabsicht offenbart und betätigt (vgl. BGH NJW 1960, 684 24 ).
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 29.04.1960 - 5 StR 112/60
    Dabei muß das Wissen und Wollen des Täters den späteren Verlauf der mehreren Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorwegbegreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Art der Begehung der Tat in Betracht kommen (vgl. BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
  • BGH, 11.12.1953 - 1 StR 284/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.04.1960 - 5 StR 112/60
    Eine Zueignung im Sinne des § 246 StGB kann daher schon in dem Angebot zum Kauf (vgl. BGH 1 StR 284/53 vom 11. Dezember 1953, bei Dallinger MDR 1954, 398 [BGH 09.04.1954 - 5 StR 727/53]), dem Ableugnen des Besitzes (RGSt 72, 380, 382) sowie in anderen ähnlichen Erklärungen oder sonstigen Handlungen des Täters liegen.
  • RG, 07.11.1938 - 3 D 769/38

    Auch wer ursprünglich gutgläubig erworben hat, kann sich der Hehlerei schuldig

    Auszug aus BGH, 29.04.1960 - 5 StR 112/60
    Eine Zueignung im Sinne des § 246 StGB kann daher schon in dem Angebot zum Kauf (vgl. BGH 1 StR 284/53 vom 11. Dezember 1953, bei Dallinger MDR 1954, 398 [BGH 09.04.1954 - 5 StR 727/53]), dem Ableugnen des Besitzes (RGSt 72, 380, 382) sowie in anderen ähnlichen Erklärungen oder sonstigen Handlungen des Täters liegen.
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